Liebe TCV Mitglieder,
der Hamburger Senat hat wegen weiter steigender Infektionszahlen die „2G-Regel“ nun auf Schwimmbäder ausgeweitet. Diese Regelung tritt ab 20.11.2021 in Kraft. Hiervon ist auch unser Training betroffen, so dass eine Teilnahme am Trainingsbetrieb nur noch mit entsprechendem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich ist.
Alle Teilnehmer am Training, die die Schwimmhalle betreten, müssen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen sowie einen Lichtbildausweis und diesen vorzeigen.
Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden:
„Corona Verordnung – 2G für den Trainingsbetrieb“ weiterlesen

